Zeiten des Modernisierungsmissbrauchs für Mieterverdrängung sind vorbei!
Musterfeststellungsklage und Kappung der Modernisierungsumlage schützen Mieterinnen und Mieter jetzt wirkungsvoll
Das Oberlandesgericht München hat einer Musterfeststellungsklage des Mietervereins Recht gegeben: Dieser hatte gegen eine Mieterhöhung geklagt, die bei 130 Mieterinnen und Mietern in Schwabingen eingegangen war und drastische Erhöhungen ihrer Miete von fünf bis 13 Euro pro Quadratmeter vorsah. Begründet wurde diese Erhöhung mit Modernisierungsmaßnahmen. Die Ankündigung fanden die Mieterinnen und Mieter kurz vor Jahresende 2018 im Briefkasten. Umgesetzt werden sollten die Modernisierungsmaßnahmen allerdings erst zwei Jahre später.
Das Gericht hielt dies für unzulässig.
Mehr dazu in meinem Beitrag im Info-Dienst der SGK Berlin. Hier der Link:
https://archiv.spd.berlin/service/links/sozialdemokratische-gemeinschaft-fuer-kommunalpolitik-sgk/
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